ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Abschlüsse von Mitgliedsverträgen zwischen dem Kunden und Benjamin Lemberg - Ben’s Gym.

1.2. Vertragspartner ist

Benjamin Lemberg
Bens Gym
Wankstr. 3
86165 Augsburg 
me@bensgym.de

2. Vertragsdauer

2.1. Wird der Vertrag nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit von 3 oder 6 Monaten.

2.2. Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesenem Grund im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den Zeitraum der Ruhezeit. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht. Eine Ruhezeit kann ausschließlich in vollen Monaten erfolgen.


3. Mehrwertsteuer

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4. Bezahlung

4.1. Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge geschieht per SEPA-Lastschrift-Verfahren über das vom Kunden in der Anmeldung angegebene Bankkonto.

4.2. Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags zum 03. oder zum 15. des jeweiligen Monats.

5. Kurse

Bens Gym behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verschieben, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trai- ningsveranstaltungen räumlich verlegt, werden die Sportler darüber rechtzeitig per E-Mail/mit einem Aushang am Veranstaltungsort/auf der Website benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des Trainers möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Augsburg (bis zu 5 km Entfernung) und/oder der Wechsel des Trainers lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.“

6. Wohnungswechsel 

(mehr als 30km) entbinden das Mitglied von seinem Vertrag.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Ben's Gym übernimmt keine Haftung für Unfälle und den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld, soweit nicht Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern vorliegt..

7.2. Sachbeschädigung in Ben's Gym werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

8. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

9. Datenschutz

Die über das Buchungsformular erhobenen Daten werden von Ben’s Gym gespeichert, und verwendet soweit es für die Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 1 Abs. 1 b) DSGVO. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz bei Ben’s Gym finden Kunden online abrufbar unter LINK ZU DATENSCHUTZ

10. AGB-Änderungsklausel

Ben’s Gym ist berechtigt, die AGB zu ändern. Eine Änderung wird nur durchgeführt, wenn triftige Gründe wie insbesondere neue technische Entwicklungen, eine Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage oder gleichwertige Gründe vorliegen. Der Kunde wird in Textform (E-Mail, Fax, Brief) einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung über diese informiert. Die Änderung wird Bestandteil des Vertrags, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit der Mitteilung über die Änderung der AGB, widerspricht. Über das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs wird der Kunde mit der Mitteilung der AGB-Änderung informiert. Erklärt der Kunde den Widerspruch gegen die AGB-Änderung, ist Ben’s Gym berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit dem Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich zu kündigen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam und der restliche Teil wirksam ist.


Stand: Dezember 2020